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Nun doch bald Winterreifenpflicht?

admin | 15. November 2010 in MSP Artikel | Comments (0)

Bislang beschränkt sich der Gesetzgeber auf die Angabe „geeignete Bereifung“. Zugegeben, eine etwas schwammige Formulierung, die im Streitfall gewiss nicht immer hilfreich ist.

Der letzte Winter hat sicher bewiesen, dass abgefahrene (Winter)Reifen schnell zur Gefahr werden können – für die eigene Person und natürlich für andere. Deshalb plant der Verkehrsminister eine generelle Winterreifenpflicht mit entsprechenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung.

Auf den ersten Blick klingt das vernünftig. Wer erinnert sich nicht an die zahlreichen Unfälle im letzten Winter, in vielen Fällen verursacht durch schlechte Bereifung? Dennoch bleiben vor dem Gesetzbeschluss zur Winterreifenpflicht einige Fragen offen: Für welchen Zeitraum sollen die Winterreifen aufgezogen werden? Gilt der kalendarische oder der meteorologische Winter? Was tun, wenn es in dem Frühlingsmonat April noch einmal schneit? Zählen Ganzjahresreifen mit der Bezeichnung „M + S“ (für Matsch + Schnee) dann auch als Winterreifen? Brauche ich die Winterreifen auch dann, wenn ich in einer schneearmen Gegend wohne? Wie sieht die geeignete Bereifung bei einer schmierigen Straßenoberfläche aus? Gerade in ländlichen Regionen verwandeln sich die Straßen bereits im Herbst in Rutschbahnen.

Der Verkehrsminister wird dazu sicher seine Hausaufgaben machen. Der pflichtbewusste Autofahrer sollte sich ohnehin rechtzeitig um ordentliche Räder bemühen. Also gleich einmal einen Blick auf die Winterreifen werfen, ob das Profil noch mindestens 4 mm aufweist. Das ist nicht der Fall? Dann aber schnell zum Reifenhändler oder im Online-Shop bei Reifendachs bestellen!